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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00   

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https://dejure.org/2002,21310
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00 (https://dejure.org/2002,21310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.08.2002 - L 1 RA 242/00 (https://dejure.org/2002,21310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. August 2002 - L 1 RA 242/00 (https://dejure.org/2002,21310)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Die Tätigkeit beinhaltet vor allem das Kassieren, das Geld wechseln, das Ausstellen von Rechnungen und Quittungen, die Behandlung von Warenrückgaben und Ausgaben sowie die Verpackung der Ware und die Erteilung von Informationen an die Kunden (vgl. näher BSG, Urteil vom 23.0ktober 1996, Az: L 4 RA 1/96).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang betont, es komme darauf an, im Einzelfall die Leistungseinschränkungen insgesamt in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit des Versicherten zu bewerten (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, Az: GS 2/95; BSG, Urteil vom 19. August 1997, Az: B 13 RJ 29/95).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Denn das Bundessozialgericht (BSG) sieht den Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen an (Beschluss des Großen Senats v. 10. Dezember 1976, BSGE 43, 75 ff).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Nur ergänzend soll deshalb darauf hingewiesen werden, dass die bei der Klägerin festgestellten Funktionseinbußen lediglich als gewöhnliche Leistungseinschränkungen zu qualifizieren sind (so z.B. für die Notwendigkeit des Haltungswechsels, kein häufiges Vorneigen des Rumpfes und die Unmöglichkeit, in gebückter Haltung zu arbeiten BSG, Urteil vom 18. Februar 1998, Az: B 5/4 RA 58/97; vgl. auch Verbandskommentar zum SGB VI, Band I, § 43 SGB VI Rdnr. 7).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.04.1997 - L 3 An 58/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Nach dem geschilderten Anforderungsprofil entfallen für die Mitarbeiterin am Empfang oder an Informationsstellen diejenigen körperlichen Voraussetzungen, denen die Klägerin aufgrund der Summe ihrer Leiden nicht mehr gewachsen ist (vgl. zu diesem Verweisungsberuf LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. April 1997, Az: 3 An 58/96; zuletzt Urteil des Senats vom 27. Juni 2002, Az: L 1 RA 59/02; zur Wertigkeit von Pförtnertätigkeiten BSG SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 21).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang betont, es komme darauf an, im Einzelfall die Leistungseinschränkungen insgesamt in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit des Versicherten zu bewerten (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, Az: GS 2/95; BSG, Urteil vom 19. August 1997, Az: B 13 RJ 29/95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 59/02

    Berufsunfähigkeit - Sekretärin - Verweisbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Nach dem geschilderten Anforderungsprofil entfallen für die Mitarbeiterin am Empfang oder an Informationsstellen diejenigen körperlichen Voraussetzungen, denen die Klägerin aufgrund der Summe ihrer Leiden nicht mehr gewachsen ist (vgl. zu diesem Verweisungsberuf LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. April 1997, Az: 3 An 58/96; zuletzt Urteil des Senats vom 27. Juni 2002, Az: L 1 RA 59/02; zur Wertigkeit von Pförtnertätigkeiten BSG SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 1 RA 223/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Hüftleidens;

    Denn diese Tätigkeit beinhaltet vor allem das Kassieren, Geld wechseln, das Ausstellen von Rechnungen und Quittungen, die Behandlung von Warenrückgaben und das Verpacken und Ausgeben von Waren sowie die Erteilung von Informationen an die Kunden (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 22. August 2002 - Az: L 1 RA 242/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 1 RA 261/00
    Denn die Tätigkeit beinhaltet vor allem Kassieren, Geld wechseln, das Ausstellen von Rechnungen und Quittungen, die Behandlung von Warenrückgaben und das Verpacken und Ausgeben von Waren sowie die Erteilung von Informationen an die Kunden (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 22. August 2002 - Az: L 1 RA 242/00 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 RA 168/04
    - Ob die Klägerin außer den vom berufskundlichen Sachverständigen benannten Verweisungsberufen auf die weiteren Verweisungsberufe der Mitarbeiterin an Empfangsstellen in größeren Unternehmen und Behörden, der Büromaterial-Verwalterin oder der Call-Center-Agentin/Telefonistin verwiesen werden kann, kann offen bleiben (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Dezember 2003, Az: L 1 RA 118/03; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. August 2002, L 1 RA 242/00; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. September 2002, L 1 RA 105/02; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. April 1997, L 3 An 58/96).
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